Stand: Juni 2026 · DFZ Dellenfreie Zone, Karlstraße 24, 71522 Backnang
Diese AGB gelten für alle Verträge über Dienstleistungen der DFZ Dellenfreie Zone, Inhaber Gennadij Tscherepanow (nachfolgend „Auftragnehmer“), mit ihren Kundinnen und Kunden – Verbrauchern wie Unternehmern. Gegenstand sind insbesondere die Beseitigung von Dellen ohne Lackieren (PDR), Smart Repair und damit zusammenhängende Leistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Vertragsbestandteil.
Die Darstellung der Leistungen auf der Website sowie eine über das Anfrageformular angeforderte erste Einschätzung sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar. Eine anhand von Fotos übermittelte Einschätzung erfolgt stets vorbehaltlich der abschließenden Begutachtung vor Ort. Der Vertrag kommt durch Beauftragung des Kunden und Annahme durch den Auftragnehmer zustande, spätestens mit Beginn der Arbeiten.
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik. Eine anhand von Fotos abgegebene Einschätzung dient der ersten Orientierung; Machbarkeit und Aufwand können verbindlich erst nach Begutachtung des Fahrzeugs beurteilt werden.
PDR ist methodisch begrenzt: Bei gerissenem oder bereits nachlackiertem Lack, scharfen Knicken, Dellen an Kanten oder Klebenähten sowie bei hochfesten Strukturbauteilen kann das Ergebnis eingeschränkt oder die Methode ungeeignet sein. Der Auftragnehmer weist hierauf vor Durchführung hin und schlägt nur vor, was fachlich sinnvoll ist.
Der Kunde stellt das Fahrzeug zum vereinbarten Termin am Standort des Auftragnehmers zur Verfügung und macht zutreffende Angaben zum Fahrzeug, insbesondere zu Vorschäden und früheren Nachlackierungen. Kann ein Termin nicht eingehalten werden, ist dies rechtzeitig mitzuteilen.
Die Vergütung richtet sich nach dem im Einzelfall vereinbarten Aufwand bzw. dem erteilten Kostenvoranschlag. Da jede Delle individuell ist, nennen wir verbindliche Preise erst nach Begutachtung. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung nach Abschluss der Arbeiten bei Abholung fällig. Bei Geschäftskunden kann eine abweichende Abrechnung vereinbart werden.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Offensichtliche Mängel sind nach Abnahme unverzüglich anzuzeigen; dem Auftragnehmer ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Keine Mängel im Rechtssinne sind methodisch bedingte, vorab besprochene Restabweichungen sowie Schäden durch unsachgemäße Behandlung nach Übergabe.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen; das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Fahrzeug zu (§ 647 BGB).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; bei Verbrauchern nur, soweit dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entzogen werden. Ist der Kunde Unternehmer, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.