DELLENDOKTOR · Hagel & Versicherung
Hagelschäden sind in der Regel über die Teilkasko abgedeckt — meist ohne Rückstufung. Eine Vollkasko zahlt ebenfalls, ist dafür aber nicht nötig: Hagel zählt zu den Elementarschäden der Teilkasko.
Melden Sie einen Hagelschaden möglichst zeitnah nach dem Unwetter bei Ihrer Versicherung. Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht überall — entscheidend ist „unverzüglich“ laut Ihren Versicherungsbedingungen.
Sie können einen Hagelschaden in vielen Fällen auch fiktiv abrechnen (auszahlen lassen) statt reparieren. Beachten Sie aber: nicht reparierte Schäden mindern den Fahrzeugwert.
Kein automatischer Preis, kein Callcenter. Foto rein — der Meister meldet sich, Rückruf innerhalb von 2 Std. (Mo–Fr 10–16 Uhr).